Das Bundeswirtschaftsministerium legt eine neue Runde der „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ auf. Damit öffnet sich das nächste Förderfenster für Forschung und Entwicklung von CO2-armen Produktionsverfahren.
Mit dem Aufruf beginnt der dritte Förderwettbewerb für das AGVO-Teilmodul. Unternehmen haben seit dem 19. Oktober sieben Wochen Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist am 6. Dezember 2026 werden alle eingereichten Skizzen vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die maximale Förderhöhe bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Teilmodul 3) beträgt 35 Millionen Euro pro Unternehmen.
Das KEI ist im Auftrag des BMWE als Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) Projektträger für das BIK-Modul 1 „Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung“. Die Förderung richtet sich an in Deutschland niedergelassene Industrieunternehmen, die ihre CO2-Emissionen aus industriellen Prozessen durch Investitionen deutlich reduzieren wollen. Im Fokus stehen insbesondere Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, etwa aus den Branchen Stahl, Chemie, Glas, Keramik, Papier, Zement und Kalk. Die Förderung ist jedoch branchenoffen. Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen können als Partner eingebunden werden.
Gefördert werden im aktuell ausgeschriebenen Teilmodul 3 die industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und vorhabenbezogene Durchführbarkeitsstudien. Dabei können unter anderem neue oder deutlich verbesserte Produkte und Verfahren entwickelt, Prototypen und Pilotprojekte umgesetzt sowie neue Technologien unter realitätsnahen Bedingungen erprobt werden. Voraussetzung ist, dass die entwickelten Technologien perspektivisch in einem nach Teilmodul 1 förderfähigen Dekarbonisierungsvorhaben (Investitionsvorhaben) eingesetzt werden können.
Wie das BMWE informiert, sind im Entwurf für den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds 2027 Mittel für die nächste Förderrunde veranschlagt. Die Förderung stehe aber bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2027 „unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln“. Weitere Informationen unter www.klimaschutz-industrie.de.
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