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Wenn Gefahrstoffe im Betrieb Schäden verursachen, ist ein ausreichender Versicherungsschutz wichtig. - © Pixabay/wobogre
09.08.2021

Gefahrstoffe - Was Unternehmen beachten müssen

Die Nürnberger Versicherung gibt kleineren und mittleren Firmen Tipps was beim Umgang mit Gefahrstoffen zu beachten ist.

Gefahrstoffe, kenntlich gemacht durch das Gefahrstoffsymbol, können beispielsweise durch unachtsamen Umgang riesige Mengen Grundwasser verschmutzen. Für den Schaden haftet der Betrieb, was vor allem bei KMU schnell eine Gefährdung der Existenz bedeuten kann. Den Umgang mit Gefahrstoffen regeln verschiedene Gesetze und Verordnungen. „Für das Arbeiten im Betrieb mit gefährlichen Stoffen sind besonders die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung relevant, die beide den Arbeitsschutz betreffen“, so Michael Staschik, Experte der Nürnberger Versicherung.

Die Betriebssicherheitsverordnung gibt etwa an, welche Arbeitsmittel bereitgestellt und wie sie genutzt werden sollen sowie welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. Welche Vorschriften Unternehmen beim Arbeiten mit Gefahrstoffen beachten müssen, ist in der Gefahrstoffverordnung festgelegt. „So müssen sie beispielsweise ein Verzeichnis über alle vorkommenden Gefahrstoffe – ein sogenanntes Gefahrstoffkataster – erstellen“, informiert der Experte. Zusätzlich können Betriebe die GESTIS-Stoffdatenbank – das Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – nutzen: Hier finden sie unter anderem die Wirkungen von Gefahrstoffen auf den Menschen, erforderliche Schutzmaßnahmen sowie spezielle Regelungen zu einzelnen Stoffen.

© CLIPDEALER
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Kommen Gefahrstoffe zum Einsatz, sollten Betriebe prüfen, ob diese möglicherweise vermieden oder durch andere unbedenkliche Substanzen ersetzt werden können. „Ist das nicht möglich, ist ein Gefahrstoffmanagement notwendig“, so Staschik. „Dazu gehören Schutzmaßnahmen für die Belegschaft wie das Bereitstellen einer persönlichen Schutzausrüstung.“ Auch organisatorische und technische Sicherheitsmaßnahmen, eine Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen oder die Installation von Lüftungssystemen können erforderlich sein. Auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) finden Arbeitgeber eine Liste mit Beratungsunternehmen für Gefahrstoffmanagement, die bei der Umsetzung unterstützen.

„Gewerbetreibende sollten auf eine sachgemäße Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen achten und den Zugriff Unbefugter verhindern“, rät Staschik. Zu beachten sind dabei neben der Gefahrstoffverordnung auch die sogenannten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Lagerräume sowie Behälter und Schränke, die zur Aufbewahrung dienen, müssen so beschaffen sein, dass sie die Gesundheit der Belegschaft und die Umwelt nicht gefährden. Geeignete Sicherheitsbehälter und -schränke sind mit entsprechenden Kennzeichen zu versehen. Betriebe, die nur mit kleinen Mengen an Gefahrstoffen arbeiten, dürfen diese unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorschriften auch in Arbeitsräumen aufbewahren.

Trotz eingehaltener Schutzmaßnahmen kommt es immer wieder zu Unfällen mit Gefahrstoffen: Fließt beim Brand einer Lagerhalle beispielsweise durch Lacke kontaminiertes Löschwasser in einen Fluss, muss der Eigentümer der Halle für alle Folgeschäden aufkommen. Das heißt, er hat dann zum Beispiel die Kosten für die Reinigung des verschmutzten Gewässers oder für die Wiederansiedlung von Pflanzen und Tieren zu tragen. Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten, sollten sich daher mit dem richtigen Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen absichern. Meist enthält die Betriebshaftpflichtversicherung eine sogenannte Umwelthaftpflichtversicherung für privatrechtliche Schadenersatzansprüche. Bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Nürnberger Versicherung etwa sind mit dem Baustein „UmweltSchutz“ auch weitere Umweltschäden von bis zu zehn Millionen Euro abgesichert. „Denn zusätzlich deckt der Baustein im Rahmen der Umweltschadenversicherung öffentlichrechtliche Ansprüche bei Umweltschäden an fremden Böden und Gewässern, geschützten Arten der Pflanzen- und Tierwelt sowie natürlichen Lebensräumen ab“, erläutert Staschik. Je nach Branche ist „UmweltSchutz“ aufgrund der betrieblichen Tätigkeit bereits im Versicherungsschutz enthalten und kann sogar auf das eigene Grundstück erweitert werden.

www.nuernberger.de