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02.07.2025

Industriestrompreis: EU-Leitlinie laut BDG untauglich

In ihrer Leitlinie CISAF definiert die EU-Kommission Kriterien dafür, wie die Mitgliedsstaaten ihre Industrien bei Dekarbonisierung und Stromkosten unterstützen könnten. Nach Einschätzung des Bundesverbandes der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG) ist die Leitlinie in ihrer aktuellen Ausgestaltung dafür aber untauglich.

Das offiziell am 25. Juni veröffentlichte Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) aus dem Verantwortungsbereich von EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera definiert den Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung des Deals für eine saubere Industrie. Damit haben Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, zeitlich befristete Strompreisentlastungen zu gewähren. Ziel ist es, so Wettbewerbsnachteile durch hohe Stromkosten gegenüber weniger klimaambitionierten Ländern auszugleichen.

"Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bewegung in das EU-Beihilferecht kommt. In der Kommission hat sich damit die Einsicht durchgesetzt, dass die Dekarbonisierung kostspielig ist und ohne Unterstützung nicht erfolgreich sein wird“, kommentiert Max Schumacher, Hauptgeschäftsführer des BDG. Denn aktuell seien die Standortbedingungen in Deutschland international nicht wettbewerbsfähig.

In Deutschland wird angesichts der hohen Stromkosten seit Jahren über einen Industriestrompreis gesprochen. Er ist Bestandteil des Koalitionsvertrages der neuen Merz-Administration. Der BDG hat sich mit der Frage beschäftigt, wie die EU-Leitlinie CISAF vor dem Hintergrund eines deutschen Industriestrompreises einzuordnen ist. 

  • Die Leitlinie fokussiert auf nicht auf die realen Stromkosten inklusive Netzentgelten, sondern auf den erheblich niedrigeren Börsenstrompreis.
  • Die mögliche Begünstigung ist auf 50 Prozent der Abnahmemenge und 50 Prozent des Durchschnittsstrompreises beschränkt.
  • Die Reduktion ist nach unten auf 5 Cent pro Kilowattstunde limitiert
  • Die Strompreisentlastung ist auf 3 Jahre beschränkt
  • Kreis der Begünstigten ist streng nach Klima-, Umwelt- und Energie-Beihilfe Leitlinien (KUEBLL) definiert.
  • 50 Prozent des Beihilfebetrages müssen innerhalb von 48 Monaten wieder investiert werden.

Der BDG hat auf Basis vorliegender Verbrauchswerte seiner Mitgliedsunternehmen durchgerechnet, wie sich dieser Beihilferahmen auswirken würden. Berechnungsgrundlage ist der Börsenstrompreis, der 2024 im Jahresdurchschnitt knapp 8 Cent pro Kilowattstunde betrug. Nach ersten überschlägigen Rechnungen ergäben sich durch CISAF EInsparungen bei den Stromkosten von rund 2,5 Prozent.

"Von einer echten Entlastung kann hier keine Rede sein. Wir sprechen eher von Skonto als einem kraftvollen Anschub zur Dekarbonisierung", bewertet Schumacher die Wirkung des CISAF-Beihilferahmens, käme der vorliegende Entwurf ohne Änderungen. Die Forderung des BDG für die mittelständische, energieintensive industrielle Gießerei-Industrie: "Wir benötigen eine Förderung der operativen Kosten (OPEX) über zehn Jahre, damit die Dekarbonisierung planbar ist. Sie muss Strom-Gesamtkosten von 5 Cent pro Kilowattsunde festlegen", so Schumacher.

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